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Förderungen

Förderungen

Fördersätze der Gemeinde:
Solaranlage € 500,00
Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen € 400,00
Pellets-, Hackgut- u. Stückgutheizungen € 200,00

Voraussetzungen:
1. Schriftliches Ansuchen
2. Bei Pellets-, Hackgut- u. Stückgutheizungen muss eine 
    Bewilligung vorliegen (bewilligungspflichtig);
    bei Solaranlagen nur dann, wenn gesetzlich vorgeschrieben;
3. Vorlage von Rechnungen + Überweisungsbestätigungen
4. Anlage muss durch befugtes konzessioniertes Unternehmen 
    errichtet worden sein
5. Fördernachweis einer Landes- und/oder Bundesförderung.

Über den Förderantrag entscheidet die Gemeindevertretung.

GVE-Beschluss vom 20.10.2008, TP 11;'
 
Heizkostenzuschuss 2011/12
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