Förderungen
Fördersätze der Gemeinde:
Solaranlage € 500,00
Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen € 400,00
Pellets-, Hackgut- u. Stückgutheizungen € 200,00
Voraussetzungen:
1. Schriftliches Ansuchen
2. Bei Pellets-, Hackgut- u. Stückgutheizungen muss eine
Bewilligung vorliegen (bewilligungspflichtig);
bei Solaranlagen nur dann, wenn gesetzlich vorgeschrieben;
3. Vorlage von Rechnungen + Überweisungsbestätigungen
4. Anlage muss durch befugtes konzessioniertes Unternehmen
errichtet worden sein
5. Fördernachweis einer Landes- und/oder Bundesförderung.
Über den Förderantrag entscheidet die Gemeindevertretung.
GVE-Beschluss vom 20.10.2008, TP 11;'
Heizkostenzuschuss 2011/12
Richtlinien




