
Bild von osmanrana / Unsplash
Grundstücksbesitzer werden ersucht, überhängende Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Gehsteigen, Straßen und öffentlichen Flächen zeitnah zurückzuschneiden, damit die Sicherheit und freie Benutzbarkeit gewährleistet bleibt. Sollte der Rükschnitt nicht erfolgen, wird die
Durchführung der Arbeiten veranlasst.
Die dabei entstehenden Kosten werden mit 10 € pro Laufmeter an die jeweiligen Grundstückseigentümer verrechnet.
Wir danken für euer Verständnis und eure Mitarbeit!
Das Lichtraumprofil in Österreich ist ein definierter Freiraum über Straßen, Gehwegen und
Schienen, der zur Verkehrssicherheit von Hindernissen (wie Ästen) freizuhalten ist.
Grundstückseigentümer sind gesetzlich (StVO und ABGB) verpflichtet, Bäume und Hecken
regelmäßig zurückzuschneiden. Die einzuhaltenden Mindesthöhen lauten:
* über Fahrbahnen mindestens 4,50m
* über Gehwegen mindestens 2,20m bis 2,50m