Gegen Vorlage der Rechnung oder Zahlungsbestätigung werden 20% des Kaufpreises, jedoch bis € 50,- pro Person refundiert.
Förderbedingungen:
1) Hauptwohnsitz in Ebenau
2) Ausgefülltes Antragsformular
3) Ansuchen pro Person einmalig und jeweils bis 30. April am Gemeindeamt einbringen
4) Vorlage der Rechnungen oder Zahlungsbestätigung