Hausordnung

Immer wenn Menschen zusammenkommen, bedarf es bestimmter Regeln des Umgangs miteinander. So will diese Hausordnung allen Besuchern des "Joghurt's" einige Regeln an die Hand geben, um ein möglichst angenehmes Zusammensein im Jugendzentrum zu gewährleisten bei dem sich ALLE Besucher/innen wohl fühlen.

Das "Joghurt" ist eine Einrichtung für alle Jugendlichen von 12-21 Jahren, unabhängig der Herkunft, Sprache, Religion oder politischer Ausrichtung. 

Die Ausstattung des Jugendzentrums ist respektvoll zu behandeln. Bitte meldet Schäden umgehend an die Mitarbeiter/innen des Jugendzentrums.  

Unser "Joghurt" ist ein gewaltfreier Raum. Dazu zählen: 

1. Keine körperliche Gewalt (z.B. Schlagen) 

2. Keine verbale Gewalt (z.B. Ausdrücke, rassistische & menschenverachtende Bemerkungen) 

3. Keine psychische Gewalt (z.B. Mobbing, jemanden ausgrenzen) 

Rauchen ist sowohl im Jugendzentrum als auch auf dem Gelände verboten! Gemäß § 10 Abs. 1 JuSchG ist es seit dem 01.09.2007 Jugendlichen unter 18 Jahren weder gestattet, Zigaretten zu kaufen noch zu rauchen. Wer das entsprechende Alter hat und rauchen möchte, soll dies NICHT auf dem Gelände und NICHT direkt vor dem Haus tun. Bitte werft außerhalb des Jugendtreffs keine Zigarettenstummel auf den Boden. 

Der Konsum von Alkohol ist laut § 10 Abs. 1 JuSchG einzuhalten!

Konsum und Vertrieb illegaler Drogen, sowie Diebstahl sind auch im Jugendzentrum verboten und führen automatisch zum Hausverbot. 

Der Zutritt für Betrunkene und unter Drogen stehende Personen ist untersagt. 

Jeder Besucher erklärt sich mit Betreten des Jugendtreffs bereit, dass Fotografien oder Filmaufnahmen seiner Person („Recht am eigenen Bild“) zu eigenen Zwecken des Jugendtreffs (Flyer, Programmheft, Internetseite) verwendet werden. Wenn Besucher/innen selbst Fotos und Videos machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass alle abgelichteten Personen damit einverstanden sind. 

Jede/r Besucher/in ist dafür verantwortlich, dass es im und um den Jugendtreff sauber ist. Wer nicht weiß, was Sauberkeit ist, hat die Möglichkeit dies zu lernen und den Jugendtreff zu säubern. Aus Rücksicht auf Nachbarn und Anwohner, wird darum gebeten, Lärm im Außenbereich zu vermeiden. Das Hausrecht haben alle angestellten Mitarbeiter/innen des Jugendreferats und die Gemeindeverwaltung. Ihrer Weisung ist Folge zu leisten. 

Wer gegen die Vereinbarungen wissentlich verstößt, bekommt Gelegenheit über die Regeln im gemeinsamen Zusammenleben nachzudenken und kann den Jugendtreff frühestens am nächsten offenen Tag wieder besuchen. Längere Hausverbote liegen in der Verantwortung des Jugendreferenten.