[Gemeinde Ebenau] Zuschuss zu Schulveranstaltungen im Pflichtschulalter

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.11.2014, TP 6a, einstimmig die Unterstützung von Familien ab drei Kindern bei Schulveranstaltungen im Pflichtschulalter beschlossen. 

Höhe der Förderung max. 50 % der Kosten,  jedoch höchstens € 100,-

Förderbedingungen: 

  • Hauptwohnsitz in Ebenau
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Eltern ab 3 unversorgte Kinder oder mehr im gemeinsamen Haushalt lebend;
    Unversorgte Kinder sind Kinder im Pflichtschulalter, Kinder in Berufsausbildung (schulische Berufsausbildung oder Lehre) bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren
  • Ansuchen jeweils für das abgelaufene Schuljahr und Kind
  • Bestätigung der Schule über Teilnahme (Sportwoche, Landschultage...) oder Vorlage Schulbesuchsbestätigung
  • Vorlage der Rechnungen mit Zahlungsbestätigung

Der Antrag samt Beilagen ist nach Ablauf eines jeden Schuljahres, jedoch bis spätestens Ende Oktober am Gemeindeamt oder in elektronischer Form einzubringen. 

Der Antrag kann immer nur für ein Schuljahr eingebracht werden und diese Anträge werden 1x jährlich von der Gemeindevertretung (Herbst) behandelt.