Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.11.2014, TP 6a, einstimmig die Unterstützung von Familien ab drei Kindern bei Schulveranstaltungen im Pflichtschulalter beschlossen.
Höhe der Förderung max. 50 % der Kosten, jedoch höchstens € 100,-
Förderbedingungen:
Der Antrag samt Beilagen ist nach Ablauf eines jeden Schuljahres, jedoch bis spätestens Ende Oktober am Gemeindeamt oder in elektronischer Form einzubringen.
Der Antrag kann immer nur für ein Schuljahr eingebracht werden und diese Anträge werden 1x jährlich von der Gemeindevertretung (Herbst) behandelt.