Hundeabgaben und Hundemarke

Besitzer von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde (Gemeindeamt) angemeldet werden.

Für die Anmeldung benötigt man:

- Ausgefülltes Anmeldeformular

- Sachkundenachweis (ist für das Halten eines Hundes seit 2013 erforderlich)

- Haftpflichtversicherung (Kopie) mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,-

Bei der Anmeldung am Gemeindeamt (Bürgerservicebüro) erhält der Besitzer die Hundemarke - diese muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.

Zuständig