[Land Salzburg] Kinderbetreuungsfond

Ab 1.9.2014 können Alleinerziehende und Familien im Referat für Familien und Generationen um einen Zuschuss zu den Elternbeiträgen für die Kinderbetreuungskosten ansuchen (ausgenommen letztes, verpflichtendes Kindergartenjahr).

Die Einkommensgrenzen betragen für Alleinerziehende mit einem Kind € 1.119,16 netto sowie für Familien mit einem Kind € 1.454,91 netto. Für jedes weitere, unversorgte Kind, welches im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 447,66 erhöht.

Bei Unterschreitung der Einkommensobergrenze wird pro Kindergartenjahr eine Förderung im Ausmaß von maximal € 200,-- (bei einer Betreuungszeit von bis zu 20 Wochenstunden) sowie von maximal € 350,--  (bei einer Betreuungszeit von 21 bis 40 Wochenstunden) gewährt.

Im Anhang finden Sie einen Antrag, ein Info-Blatt zu der Förderung sowie ein Infoblatt von „Forum Familie“ über Familienentlastende Maßnahmen im Bundesland Salzburg, welche bei Bedarf aufgelegt werden können.

Anträge und Informationen erhalten Sie im Referat für Familien und Generationen unter der Telefonnummer 0662-8042-5435 (Herr Salentinig) und 0662-8042-5436 (Frau Siedler) oder auf unserer Homepage familie@salzburg.gv.at.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Sigrid Siedler
Sachbearbeiterin

Antrag Kinderbetreuungsfond (325 KB) - .PDF

Formulare

Zuständigkeiten